Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht: Was muss ich beachten?
So sichern Sie sich mit einer Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung für den Ernstfall ab
Dass es im Leben nicht nur angenehme Überraschungen gibt, hat wahrscheinlich schon jeder am eigenen Leib erfahren. Mit den meisten Problemen wird man mehr oder weniger gut fertig. Es gibt aber auch Situationen, mit denen der Einzelne schlichtweg überfordert ist.
Dazu gehören zum Beispiel Unfälle, plötzlich auftretende medizinische Notfälle wie Schlaganfälle oder Querschnittslähmungen. Als Folge solcher und anderer Ereignisse können Sie außer Gefecht gesetzt werden und unter Umständen keine eigene Entscheidung mehr treffen.
Für solche Fälle empfehlen Mediziner und Rechtsanwälte, mit einer Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht vorzusorgen.
Bei beiden handelt es sich um Willensbekundungen des Verfassers, die in Kraft treten, wenn er oder sie aus bestimmten Gründen nicht mehr handlungsfähig sind. Zwischen beiden Dokumenten gibt es jedoch erhebliche Unterschiede.
In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen, was eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung ist und welche Vorteile diese beiden Schriftstücke haben. Sie erfahren außerdem, worauf Sie achten müssen.
Die Patientenverfügung
Wie bereits aus dem Namen hervorgeht, geht es in einer Patientenverfügung um medizinische Dinge. Diese tritt in Kraft, wenn Sie aus medizinischen Gründen nicht mehr in der Lage sind, eigene Entscheidungen zu treffen, weil Sie beispielsweise im Koma liegen oder durch einen Schlaganfall gelähmt sind.
- Sie können festlegen, welche Art von Therapie Sie wünschen
- Sie können ebenfalls festlegen, welche Art von Therapie Sie ablehnen.
Meistens dreht es sich bei Patientenverfügungen um letzteren Punkt. Manche Menschen lehnen beispielsweise aus religiösen Gründen Bluttransfusionen ab. Häufiger wollen sie aber durch eine Patientenverfügung erreichen, dass lebensverlängernde Maßnahmen entweder gar nicht angewendet oder nach einer bestimmten Zeit beendet werden.
Was müssen Sie bei einer Patientenverfügung beachten?
Laut § 1901a BGB muss die Patientenverfügung grundsätzlich schriftlich formuliert sein. Nur in Ausnahmefällen wird eine mündliche Patientenverfügung akzeptiert. Das Dokument ist nur dann wirksam, wenn die Bestimmungen möglichst konkret formuliert sind.
Es genügt nicht, wenn Sie einfach nur schreiben, dass Sie keine lebensverlängernde Maßnahmen wünschen. Sie müssen ganz konkret erwähnen:
- keine künstliche Beatmung
- keine künstliche Ernährung
- keine Bluttransfusion
und ähnliche Behandlungsformen. Treffen Sie in einer Patientenverfügung Regelungen für bestimmte Fälle, zum Beispiel für Unfälle, Demenz oder unheilbare Krankheiten im Endstadium.
Die beste Patientenverfügung nützt nichts, wenn Ihr Umfeld darüber nichts weiß. Informieren Sie Familienmitglieder und Freunde, dass Sie so ein Dokument verfasst haben und wo Sie es aufbewahren. Sie können auch dem Hausarzt eine Kopie geben. Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, lassen Sie die Patientenverfügung gegen eine Gebühr bei der Bundesnotarkammer im Vorsorgeregister registrieren.
Die Vorsorgevollmacht
Die Vorsorgevollmacht wird auch Generalvollmacht genannt. Im Unterschied zur Patientenverfügung geht es in der Vorsorgevollmacht darum, eine bestimmte Person zu benennen, die Sie bei der Abwicklung alltäglicher Angelegenheiten vertritt. Eine Vorsorgevollmacht macht beispielsweise Sinn bei:
- Demenz
- Einschränkung der Mobilität
- Verlust des Sehvermögens
- Wegzug ins Ausland
- Mangelnde Sprachkenntnisse
und ähnlichen Problemen. Im Grunde genommen geht es bei einer Generalvollmacht darum, dass Sie eine Person Ihres Vertrauens damit beauftragen, Sie bei geschäftlichen und alltäglichen Angelegenheiten zu vertreten und an Ihrer Stelle Entscheidungen zu treffen.
Ähnlich wie bei der Patientenverfügung gilt auch bei der Vorsorgevollmacht, dass Sie möglichst konkret festlegen sollten, welche Entscheidungen die bevollmächtigte Person treffen darf:
- Entscheidungen in medizinischen Fragen
- Geldgeschäfte
- Aufenthalts- und Passangelegenheiten
- Wohnungs- und Immobilienangelegenheiten
- Vertretung vor Gericht und Behörden
- Erbangelegenheiten
Worauf sollten sie bei einer Vorsorgevollmacht achten?
Wenn es sich um Immobilienangelegenheiten handelt, ist es sinnvoll, das Dokument durch einen Notar beglaubigen zu lassen. Wollen Sie jemanden die Verfügungsgewalt über Ihr Konto einräumen, kann es erforderlich werden, dass Sie mit der Vertrauensperson bei der Bank vorsprechen müssen und dort eine gesonderte Vollmacht unterschreiben müssen.
Wie auch die Patientenverfügung muss die Vorsorgevollmacht in schriftlicher Form vorliegen. Der Auftraggeber und die bevollmächtigte Person müssen mit vollem Namen und Adresse erwähnt sein.
Bevor Sie das Dokument ausarbeiten, sollten Sie sich mit der bevollmächtigten Person unterhalten und genau festlegen, auf welchen Gebieten die Vertretung übernommen werden soll. Die beauftragte Person muss natürlich auch damit einverstanden sein, Sie zu vertreten.
Niemand kann dazu gezwungen werden. Informieren Sie Ihre Familie und Freunde über die Vorsorgeverfügung und wo Sie das Dokument aufbewahren. Auch dieses Dokument kann bei der Bundesnotarkammer im Vorsorgeregister registriert werden.
Welche Vorteile haben Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht?
In beiden Dokumenten sorgen Sie vor, wenn Umstände eintreten, durch die Sie keine Entscheidungen mehr treffen können. Sie stellen sicher, dass trotzdem Ihr Willen berücksichtigt wird.
Beide Dokumente machen nicht nur für alte Menschen Sinn, sondern für Personen jeden Alters. Selbst Ehepaare sollten sich gegenseitig eine Vorsorgevollmacht ausstellen, da es keineswegs sicher ist, dass das Gericht im Ernstfall den Ehegatten als Betreuer einsetzen wird.
Außerdem ersparen Sie sich durch das rechtzeitige Verfassen der Dokumente viel Stress und Gerichtskosten.
Fazit: Jeder sollte eine Patientenverfügung / Vorsorgevollmacht haben
Mit den Dokumenten können Sie bei Schicksalsschlägen vorsorgen und sich das Leben leichter machen. Damit die Dokumente rechtssicher formuliert sind, sollten Sie sich zur Ausarbeitung an einen Rechtsanwalt oder Notar wenden.
Natürlich können Sie die Dokumente auch selbst verfassen. Damit es rechtskräftig wird, muss es mit Datum, Ort und Unterschrift versehen sein. Bei einer Vorsorgevollmacht muss zudem die beauftragte Person eindeutig benannt sein.