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Beckenbodenschrittmacher: Elektrische Impulse gegen Inkontinenz

Darminkontinenz und Harninkontinenz sind keine unheilbaren Symptome. Neben natürlichen Therapiemöglichkeiten kann operativ auch ein sogenannter Beckenbodenschrittmacher implantiert werden. Er wird je nach Einsatzgebiet auch Blasenschrittmacher oder Darmschrittmacher genannt. Was das genau ist, haben wir in diesem Inkontinenz Ratgeber Beitrag für Sie zusammengetragen.

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Der Darm- & Blasenschrittmacher gegen Inkontinenz

Wäh­rend vor allem bei leich­ten For­men der Belas­tungs­in­kon­ti­nenz bereits ein Toi­let­ten­trai­ning sowie eine geziel­te Stär­kung des Becken­bo­dens der Inkon­ti­nenz ent­ge­gen­wir­ken kön­nen, hel­fen bei star­ken Aus­prä­gun­gen der Drang- sowie die Über­laufin­kon­ti­nenz oft­mals nur ope­ra­ti­ve Eingriffe.

Dabei ist sowohl die Dran­gin­kon­ti­nenz, also auch die Über­laufin­kon­ti­nenz auf eine Fehl­steue­rung der Ner­ven zurück­zu­füh­ren, die bei der Dran­gin­kon­ti­nenz ein fal­sches Signal an den Bla­sen­schließ­mus­kels sen­den und bei der Über­laufin­kon­ti­nenz dem Gehirn einen fal­schen Bla­sen­füll­stand mel­den, wes­halb die­ses dann häu­fi­ger auch bei nied­ri­gen Füll­stän­den eine Ent­lee­rung auslöst.

Um die­se Art der neu­ro­lo­gi­schen Fehl­steue­run­gen zu behan­deln, kommt immer häu­fi­ger ein Becken­bo­den­schritt­ma­cher zum Ein­satz. Die­ser ist von sei­ner Funk­ti­ons­wei­se mit einem Herz­schritt­ma­cher ver­gleich­bar und wur­de welt­weit bereits bei über 300.000 Pati­en­ten erfolg­reich eingesetzt.

Was ist ein Beckenbodenschrittmacher?

Mit einem Becken­bo­den­schritt­ma­chen kön­nen sowohl Harn,- also auch Stuhlin­kon­ti­nenz wirk­sam the­ra­piert wer­den, die allein auf einer funk­tio­nel­len Stö­rung beru­hen und damit nicht auf ana­to­mi­sche Ver­än­de­run­gen wie einem Damm­riss oder eine Becken­bo­den­sen­kung zurück­ge­führt wer­den können.

Sehr popu­lar ist der »Inter­stim Schritt­ma­cher zur sakra­len Neu­ro­mo­du­ka­ti­on«. Manch­mal wird das Gerät auch umgangs­sprach­lich Bla­sen­schritt­ma­cher oder Darm­schritt­ma­cher genannt.

So wird er häu­fig bei neu­ro­lo­gi­schen Erkran­kun­gen wie Mul­ti­pler Skle­ro­se oder bei Quer­schnitts­läh­mun­gen ein­ge­setzt. Dabei ist der Schritt­ma­cher ein klei­nes Gerät, das optisch mit einem Herz­schritt­ma­cher ver­gleich­bar und heu­te nur noch etwas grö­ßer als eine 2‑Eu­ro-Mün­ze ist.

Er wird im obe­ren Gesäß­be­reich in unmit­tel­ba­rer Nähe der Sakral­ner­vern ein­ge­setzt, ist optisch von außen meist nicht sicht­bar und besteht in sei­nem Gehäu­se aus Titan.

Funktionsweise des Beckenbodenschrittmachers

Neben dem Ein­satz des Schritt­ma­chers selbst wer­den dem Pati­en­ten zusam­men mit dem Schritt­ma­cher auch Elek­tro­den ein­ge­setzt, die die­sen mit den Sakral­ner­ven ver­bin­den. Gleich­zei­tig wird der Becken­bo­den­schritt­ma­cher – der auch als sakra­le Neu­ro­mo­du­la­ti­on bekannt ist – je nach Ursa­che der neu­ro­lo­gi­schen Fehl­steue­rung pro­gram­miert. Dadurch kann er die Sakraln­ve­ren, wel­che für die Bla­sen- oder Darm­funk­tio­nen zustän­dig sind, so sti­mu­lie­ren, dass die­se wie­der die rich­ti­gen Signa­le an das Gehirn weiterleiten.

Dabei gibt der Becken­bo­den­schritt­ma­cher schwa­che elek­tri­sche Impul­se – die von den Betrof­fe­nen kaum bemerkt wer­den – an die Sakral­ner­ven ab, wodurch die­se so sti­mu­liert wer­den, dass die ursprüng­li­chen Kon­ti­nenz­funk­tio­nen von Bla­se und Darm sowie die Funk­tio­nen der Schließ­mus­kel wie­der­her­ge­stellt wer­den. Dies ist dann ein auto­ma­ti­scher Vor­gang, bei dem ins­be­son­de­re kei­ne manu­el­le Betä­ti­gung des Schritt­ma­chers not­wen­dig ist.

Den­noch kön­nen Pati­en­ten mit einer Fern­be­din­gung über­prü­fen, ob der Schritt­ma­cher ein­ge­schal­tet ist oder die Inten­si­tät der Impul­se regu­lie­ren, was jedoch nach erfolg­ter Ein­stel­lung durch den betreu­en­den Arzt regel­mä­ßig nicht erfor­der­lich ist. Somit kann mit­hil­fe eines Becken­bo­den­schritt­ma­chers eini­gen For­men der Inkon­ti­nenz erfolg­reich ent­ge­gen­ge­wirkt wer­den, wodurch die Betrof­fe­nen mit­un­ter die voll­stän­di­ge Kon­trol­le über ihre Bla­sen- und Darm­funk­tio­nen zurückerhalten.

Der Eingriff: Testphase und regelmäßige Kontrolle

Der Ein­satz eines Becken­bo­den­schritt­ma­chers ver­spricht nicht bei jedem von Inkon­ti­nenz Betrof­fe­nen einen Behand­lungs­er­folg. Daher wird er nur nach einer ent­spre­chen­den Test­pha­se tat­säch­lich dau­er­haft implantiert.

So erfolgt wäh­rend der Test­pha­se bei sta­tio­nä­rer Ein­wei­sung und unter Voll­nar­ko­se zunächst die Ein­pflan­zung der Elek­tro­den­ka­bel an die Sakral­ner­ven, wobei die Kabel durch eine natür­li­che Öff­nung des Kreuz­beins geführt wer­den. Wäh­rend der Test­pha­se wird der Becken­bo­den­schritt­ma­cher jedoch noch nicht implan­tiert, son­dern als exter­nes Gerät, das aber bereits mit den ein­ge­pflanz­ten Elek­tro­den ver­bun­den ist, mitgeführt.

Daher soll­te wäh­rend der Test­pha­se auch auf kör­per­li­che Anstren­gun­gen ver­zich­tet wer­den; sie erfolgt opti­ma­ler Wei­se in häus­li­cher Umge­bung. Die Test­pha­se wird nach etwa 3 Wochen abge­schlos­sen. Konn­te in die­ser Zeit die Wirk­sam­keit des Schritt­ma­chers nach­ge­wie­sen wer­den, erfolgt nun in einer zwei­ten Ope­ra­ti­on – wie­der­um unter Voll­nar­ko­se – die end­gül­ti­ge Implan­ta­ti­on des Beckenbodenschrittmachers.

Die­se zwei­te Ope­ra­ti­on ist auch mit einem kur­zen sta­tio­nä­ren Auf­ent­halt ver­bun­den, dau­ert in der Regel jedoch ledig­lich 20 Minu­ten, wäh­rend für die ers­te Ope­ra­ti­on zur Ein­lei­tung der Test­pha­se etwa 30 bis 40 Minu­ten benö­tigt werden.

Wie jede ande­re Ope­ra­ti­on auch birgt der Ein­satz des Schritt­ma­chers und sei­ner Elek­tro­den gewis­se Risi­ken wie Infek­tio­nen oder Ner­ven­ver­let­zun­gen. Den­noch ist die The­ra­pie bei funk­tio­nel­len Inkon­ti­nenz­stö­run­gen erfolg­ver­spre­chend und kann den Betrof­fe­nen einen Groß­teil ihrer durch die Inkon­ti­nenz ver­lo­re­nen Lebens­qua­li­tät zurück geben.

Ist die Wir­kung des Schritt­ma­chers ein­mal nach­ge­wie­sen und wur­de er erfolg­reich implan­tiert, birgt er nor­ma­ler­wei­se kei­ne gesund­heit­li­chen Risi­ken mehr. Eben­so kön­nen Pati­en­ten wei­ter­hin kör­per­lich anstren­gen­den Akti­vi­tä­ten wie Rad­fah­ren, Schwim­men oder Wan­dern nach­ge­hen – Tätig­kei­ten, bei denen ein Ver­rut­schen der Elek­tro­den zu befürch­ten ist (bei­spiels­wei­se Tram­po­lin- oder Fall­schirm­sprin­gen) soll­ten jedoch unter­las­sen werden.

Schließ­lich muss der Becken­bo­den­schritt­ma­cher, für den man auch einen Implan­tat­pass erhält, etwa 1 bis 2 Mal pro Jahr in ambu­lan­ter Behand­lung kon­trol­liert wer­den; wenn die Bat­te­rie des Schritt­ma­chers nach etwa 5 Jah­ren erschöpft ist, muss der Schritt­ma­cher außer­dem in einem kur­zen ope­ra­ti­ven Ein­griff gewech­selt werden.

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