Versorgung mit aufsaugendem Inkontinenzmaterial durch die Krankenkassen
Wie kann man Inkontinenzartikel bei der Krankenkasse beantragen?
Beim Thema Inkontinenz gibt es viele Widersprüche. Blasenschwäche (und in geringerem Ausmaß Stuhlinkontinenz) sind weit verbreitet. Schätzungen zufolge leiden bis zu 10 Prozent der Bundesbürger daran.
Trotz dieser weiten Verbreitung wird darüber jedoch kaum gesprochen, geschweige denn öffentlich diskutiert. Auch im Internet sind die Informationen dünn.
Viele Betroffene wissen nicht, wie man Pants, Vorlagen und Slips bei der Krankenkasse beantragt. Wie das geht, erfahren Sie in diesem Ratgeber-Beitrag.
Aufsaugende Inkontinenzmittel helfen, aber zu einem Preis
Zum Glück gibt es genügend Produkte, die trotz Inkontinenz ein fast normales Leben ermöglichen. Dazu gehören:
- Slips
- Pants
- Vorlagen
- Einlagen
Patienten, die diese Produkte aus eigener Tasche bezahlen, werden jedoch schnell merken, dass es auf die Dauer teuer wird. Beispielsweise kostet bei DM eine Packung Jessa Diskret Super Inkontinenzpants 6,95 €. In der Packung sind 12 Stück enthalten. Bei mittelstarker Blasenschwäche reicht eine Packung 2 – 3 Tage. Das bedeutet, pro Monat werden etwa 10 – 12 Packungen benötigt. Das summiert sich zu Ausgaben von 70 bis mehr als 80 €/Monat. Ein stattlicher Betrag.
Die Krankenkasse kann die Kosten übernehmen
Wenn Sie eine Kostenübernahme oder einen Zuschuss für Ihre Inkontinenzprodukte beantragen möchten, ist es erst einmal erforderlich, den Arzt aufzusuchen und über sein Problem zu reden. Das kostet zwar etwas Überwindung, lohnt sich aber.
Inkontinenz ist in der Regel gut therapierbar. Wenn der Arzt feststellt, dass bei seinem Patienten eine Inkontinenz vorliegt, stellt er ein Dauerrezept für die Versorgung mit aufsaugenden Inkontinenzhilfsmitteln aus. Das Rezept kann bis zu 12 Monate lang gültig sein, so dass der Betroffene nicht ständig wegen eines neuen Rezepts den Arzt aufsuchen muss.
Das Rezept sendet der Patient an seine Krankenkasse ein. Der Betrag, den die GKV zur Versorgung bei Inkontinenz zahlt, ist von Kasse zu Kasse verschieden. Er schwankt zwischen 14 – 28 € pro Patient und Monat. Der Patient muss 10 Prozent der Kosten oder maximal 10 €/Monat selbst bezahlen. Kinder und Jugendliche sind von der Pflicht der Zuzahlung befreit.
Was passiert nach dem Einsenden des Rezepts?
Jede Krankenkasse arbeitet mit anderen Anbietern zusammen. Der jeweilige Anbieter meldet sich beim Patienten. Am Telefon wird besprochen, welche Art von Inkontinenzprodukten sich am besten eignen.
Sofort nach dem Gespräch erhält der Patient eine Mustersendung zugeschickt. Daraus sucht er sich die passenden Produkte aus. Bei manchen ist keine Zuzahlung nötig, bei hochwertigen Marken steht in den Dokumenten, wie hoch die Zuzahlung ist.
Die Bestellung kann per Telefon, E‑Mail oder Brief erfolgen. Die Produkte kommen per Post. Jeder Sendung liegen Briefumschläge für die nächste Bestellung bei.
Die meisten Menschen bevorzugen die bequeme Bestellung per Telefon. Einmal pro Monat kommt die Rechnung mit dem Betrag der Zuzahlung. Wenn das Dauerrezept bald ausläuft, meldet sich der Anbieter rechtzeitig.
Kann der Patient auch selbst Produkte auswählen?
Natürlich ist das möglich. Wenn er die Inkontinenzpants aus seinem örtlichen Sanitätshaus oder die Marke eines bestimmten Herstellers bevorzugt, kann er die Produkte selbst kaufen.
Allerdings wird die Krankenkasse ihm nur den Betrag erstatten, der in in ihrem Budget für die Versorgung mit Inkontinenzhilfsmitteln vorgesehen ist. Kosten, die darüber hinaus gehen, muss der Patient selbst tragen.
Um die Erstattung zu erhalten, muss der Patient die Quittungen sammeln und sie jeden Monat bei seiner Krankenkasse einreichen.
Wie sieht es bei Mitgliedern der privaten Krankenversicherungen (PKV) aus?
Wie die Versorgung mit Hilfsmitteln bei Mitgliedern der privaten Krankenversicherungen geregelt ist, hängt vom Anbieter und vom gewählten Tarif ab.
Darüber können an dieser Stelle keine allgemeinen Angaben gemacht werden. In solchen Fällen ist es am besten, sich mit der Krankenkasse in Verbindung zu setzen. Die Mitarbeiter beim Kundenservice werden die Angelegenheit schnell und kompetent klären.
Wie ist die Situation bei Patienten mit Pflegegrad?
Alle Menschen, die einen anerkannten Pflegegrad besitzen, haben zusätzlich zu der oben angeführten Versorgung Anspruch auf 40 € für Pflegehilfsmittel pro Monat.
Das Geld kann auch zum Kauf von aufsaugenden Inkontinenzprodukten verwendet werden, Voraussetzung für die Gewährung des Zuschusses ist, dass die Pflege im Haus des Patienten stattfindet und durch Angehörige oder einen zugelassenen Pflegedienst geleistet wird.
Welche Vorteile hat die Versorgung mit Inkontinenzprodukten durch die Krankenkasse?
- Die Versorgung erspart den Patienten Stress und Lauferei.
- Die Produkte werden portofrei nach Hause geschickt.
- Folgebestellungen können per Telefon erledigt werden.
- Zuzahlung durch den Patienten ist auf maximal 10 €/Monat begrenzt.
Das Wichtigste kurz zusammengefasst
Ab einer mittleren Harn- oder Stuhlinkontinenz übernimmt die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) die Versorgung mit Inkontinenzhilfsmitteln. Voraussetzung dafür ist ein ärztliches Dauerrezept, das an die Krankenkasse eingeschickt werden muss.
Patienten müssen maximal 10 €/Monat zuzahlen. Die Versorgung erfolgt durch ausgewählte Anbieter, die mit der jeweiligen Krankenkasse einen Vertrag abgeschlossen haben.
Da alles per Post und Telefon erfolgt, ist es für den Patienten bequem und ohne Stress. Es besteht keine Notwendigkeit, Inkontinenzprodukte aus eigener Tasche zu kaufen.