Pflege von Angehörigen: Wie bekommt man Pflegeprodukte günstig?
Inkontinenz- & Pflegeprodukte günstig bestellen
In Deutschland gibt es gegenwärtig knapp 3 Millionen pflegebedürftige Menschen. Für 2030 sagen Experten etwa 3,40 Millionen pflegebedürftige Menschen voraus. Der größte Teil der Betroffenen (mehr als 2 Millionen) wird zu Hause gepflegt.
Während sich ambulante Pflegedienste um ca. 700.000 Patienten kümmern, wird der Löwenanteil der Pflegebedürftigen (fast 1,4 Millionen) von Angehörigen versorgt. Neben der körperlichen Belastung und dem Zeitaufwand ist die Pflege eines Angehörigen nicht selten mit Kosten verbunden. Um für die Ausgaben zumindest teilweise zu kompensieren, erhalten die pflegebedürftigen Personen Pflegegeld.
Für viele betroffene Personen stellt sich die Frage, wo und wie man hochwertige Pflegeprodukte und Inkontinenzmaterial günstig bestellen kann.
Was ist Pflegegeld und wie viel gibt es?
Pflegebedürftige, die von Angehörigen, Freunden oder ehrenamtlichen Helfern zu Hause gepflegt werden, erhalten ein Pflegegeld. Das Pflegegeld wird an die pflegebedürftige Person überwiesen.
Er kann es benutzen, um damit Pflegeleistungen zu bezahlen. Um das Pflegegeld zu bekommen, muss der Pflegebedürftige einen Pflegegrad zuerkannt bekommen. Die Höhe des Pflegegelds richtet sich nach dem Pflegegrad:
- Pflegegrad 1: -
- Pflegegrad 2: 316 €
- Pflegegrad 3: 545 €
- Pflegegrad 4: 728 €
- Pflegegrad 5: 901 €
Wird die Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst übernommen, erhält der Pflegebedürftige kein Pflegegeld. Die Höhe des Betrags wird in regelmäßigen Abständen der allgemeinen Kostenentwicklung angepasst.
Wie sieht es mit den Kosten für Pflegeprodukte aus?
Das Pflegegeld ist zur freien Verwendung. Der Pflegebedürftige kann es daher zum Beispiel auch ausgeben, um dafür Pflegeprodukte zu kaufen. Das ist aber nicht empfehlenswert, weil es andere Optionen gibt, um Pflegeprodukte günstig zu beziehen.
Alle Betroffenen mit einem anerkannten Pflegegrad haben pro Monat einen Anspruch auf Pflegeprodukte in Höhe von 40 €. Diese Pauschale gilt für alle Pflegegrade. Für welche Pflegehilfsmittel die Kosten übernommen werden, ist im Hilfsmittelkatalog der privaten Krankenkassen und im REHADAT Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenkassen aufgeführt. Grob gesagt, werden die Pflegehilfsmittel in 3 Kategorien eingeteilt:
- Technische Hilfsmittel
- Wiederverwendbare Hygieneprodukte
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
In der Mehrzahl der Fälle geht es bei günstigen Pflegeprodukten um solche, die zum einmaligen Gebrauch bestimmt sind. Dazu gehören zum Beispiel Bettschutzeinlagen zur Aufnahme von Körperflüssigkeiten, Schutzkleidung wie Einwegschürzen, Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel für die Hände, Desinfektionsmittel für Flächen, Mundschutz und Masken.
Welche Voraussetzungen müssen vorliegen und wie werden Pflegemittel beantragt?
Als Voraussetzung muss der Antragsteller einen anerkannten Pflegegrad besitzen. Der Pflegebedürftige muss zu Hause oder in einer WG leben und seine Pflege muss zumindest teilweise durch Angehörige, Freunde und Bekannte erfolgen. Der Antrag kann bei der Pflegeversicherung gestellt werden. Auch die Anbieter von Pflegemittel nehmen gern Anträge entgegen und leiten sie weiter.
Was ist die Pflegehilfsmittelbox?
Dabei handelt es sich um ein Paket, das die monatlichen zum Verbrauch bestimmten Pflegemittel enthält. Die Anbieter stellen das Paket so zusammen, dass die 40 € monatliche Pauschale nicht überschritten wird.
Man kann sich die Pflegemittelbox auch online nach den eigenen Bedürfnissen zusammenstellen. Der Anbieter stellt den Antrag bereit. Wird er von der Pflegekasse genehmigt, kommt jeden Monat die Pflegebox automatisch per Post ins Haus.
Dafür fallen keine Versandkosten an. Alternativ ist es auch möglich, sich privat Pflegemittel zu kaufen und die Quittungen an die Pflegekasse einzusenden. Werden die Kosten anerkannt, erstattet die Kasse das Geld.
Welche anderen Möglichkeiten gibt es?
Wenn beispielsweise eine Harn- oder Stuhlinkontinenz vorliegt, kann die Krankenkasse die Kosten für die Versorgung mit Inkontinenzhilfsmitteln übernehmen. Für diesen Zweck hat jede Krankenkasse pro Patient und Monat eine Pauschale zur Verfügung.
Um die Kosten erstattet zu bekommen, muss der Arzt eine Diagnose stellen, beispielsweise Harninkontinenz, und ein Dauerrezept ausstellen. Das sendet der Patient an seine Krankenkasse ein. Die GKV reicht das Rezept an einen Anbieter weiter, mit dem sie einen Vertrag abgeschlossen hat.
Der sendet dem Patienten ein Testpaket mit diversen Mustern zu. Je nach dem gewählten Produkt fällt die Zuzahlung unterschiedlich hoch aus. Sie darf aber 10 € pro Monat nicht übersteigen. Diese Option hat den Vorteil, dass dafür kein Pflegegrad erforderlich ist.
Bei Pflegebedürftigkeit rechtzeitig informieren
Viele Betroffene wissen gar nicht, dass sie einen Anspruch auf Pflegemittel haben und nutzen die Pauschale nicht. Eine nachträgliche Erstattung ist nicht möglich.
Bei der Beantragung der kostenlosen Pflegemittel muss beachtet werden, dass nur Kosten für die oben gelistete Produkte übernommen werden. Andere Produkte wie zum Beispiel Verbandsmaterial oder Körperlotion und ähnliches muss aus eigener Tasche bezahlt werden.
Eine gute Informationsquelle rund um das Thema Pflegemittel stellt der Online Ratgeber Pflege des Bundesministeriums für Gesundheit dar.