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Mit Inkontinenz im Job arbeiten

In keinem Lebensbereich zeigen sich Einschränkungen durch Inkontinenz so deutlich wie im Berufsleben. Doch in den meisten Fällen ist es nicht notwendig den Beruf aufzugeben. Der Arbeitsplatz lässt sich oft so gestalten, dass man der Tätigkeit wieder fast uneingeschränkt nachkommen kann. Im folgenden Ratgeber finden Betroffene nützliche Tipps und Hinweise.

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Mit Harninkontinenz offen und ehrlich umgehen

Harn­in­kon­ti­nenz betrifft einen der intims­ten Berei­che des mensch­li­chen Lebens. Vie­le haben sich seit dem Klein­kind­al­ter mit dem The­ma nicht mehr aus­ein­an­der­ge­setzt. Den Urin nicht mehr hal­ten zu kön­nen ist für die meis­ten Män­ner sehr pein­lich. Sie wol­len dar­über nicht reden und ver­heim­li­chen es vor dem Arbeit­ge­ber, den Kol­le­gen, oft sogar vor der Fami­lie. Selbst der not­wen­di­ge Gang zum Arzt wird immer wie­der hinausgeschoben.

Um der gewohn­ten Arbeit nach­ge­hen zu kön­nen, ist es not­wen­dig, mit dem Arbeit­ge­ber dar­über zu spre­chen. Er geneh­migt die not­wen­di­gen Maß­nah­men, die dem Mit­ar­bei­ter das Arbeits­le­ben erleich­tern. Eben­so ist ein Gespräch mit Kol­le­gen not­wen­dig. Harn­in­kon­ti­nenz wird frü­her oder spä­ter auf­fal­len. Die Mit­ar­bei­ter fan­gen an zu tuscheln und gren­zen ihn aus. Wer das Pro­blem von sich aus anspricht, hat es selbst in der Hand, wie mit dem Pro­blem umge­gan­gen wird.

Den Arbeitsplatz wechseln

Es gibt Arbei­ten, die mit Harn­in­kon­ti­nenz nicht oder nur unter gro­ßen Schwie­rig­kei­ten aus­ge­führt wer­den kön­nen. Betrof­fe­ne, die unter Belas­tung unge­wollt viel Harn ver­lie­ren, kön­nen in der Regel kei­ne schwe­ren Gegen­stän­de mehr tragen.

Wer auf dem Bau einer Tätig­keit als Dach­de­cker, Flie­sen­le­ger oder Mau­rer nach­geht, ist einer ganz beson­de­ren Belas­tung aus­ge­setzt. Zwar kann er eine Win­del tra­gen, doch eine opti­ma­le Lösung ist das nicht. Es ist nicht unbe­dingt not­wen­dig, den Arbeit­ge­ber zu wech­seln. In vie­len Fäl­len ist es mög­lich, ihm eine leich­te­re Arbeit in einer ande­ren Abtei­lung zuzu­wei­sen. Er ver­liert weni­ger oder gar kei­nen Urin mehr und kann sei­ner Arbeit in gewohn­tem Umfang wei­ter nachgehen.

Falls ein Wech­sel der Arbeits­auf­ga­be nicht mög­lich ist, löst unter Umstän­den eine Umschu­lung das Pro­blem. Die­se muss er sich zunächst geneh­mi­gen las­sen. Auf gar kei­nen Fall darf der Betrof­fe­ne unüber­legt das Arbeits­ver­hält­nis kün­di­gen, um dem pein­li­chen The­ma Inkon­ti­nenz aus dem Wege zu gehen. Zunächst muss er eine neue Arbeits­stel­le gefun­den haben und alles mit dem aktu­el­len Arbeit­ge­ber, bzw. der Agen­tur für Arbeit bespro­chen haben. Man soll­te aus­führ­lich abklä­ren, wer die Umschu­lung bezahlt.

Den Arbeitsplatz inkontinenz- feundlich umgestalten

Es bedarf manch­mal nur klei­ner Ver­än­de­run­gen am Arbeits­platz und das Leben mit Harn­in­kon­ti­nenz ist deut­lich ein­fa­cher. Hilf­reich ist ein Arbeits­platz in der Nähe der Toi­let­te. Wenn der Drang zu groß wird, ist die Toi­let­te inner­halb kur­zer Zeit erreicht. Vie­le Betrie­be haben eine Behin­der­ten­toi­let­te. Die­se kön­nen auch Pati­en­ten mit Harn­in­kon­ti­nenz nut­zen, wenn der Chef zustimmt. Ein kur­zes Gespräch bringt Klarheit.

[bs-quo­te quote=“Bei Inkon­ti­nenz haben Betrof­fe­ne Anspruch auf eine Viel­zahl von Erleich­te­run­gen im Berufs­all­tag.” style=“style-15” align=“left”]

Der Büro­stuhl kann mit einer Auf­la­ge geschützt wer­den. Wenn häu­fi­ger Urin auf dem Büro­stuhl gelangt, riecht die­ser bald sehr unan­ge­nehm. Mit einem geeig­ne­ten Schutz lässt sich das leicht verhindern.

Inkon­ti­nenz-Vor­la­gen und Win­deln soll­ten immer griff­be­reit sein. Die­se Inkon­ti­nenz­hilfs­mit­tel kann der Betrof­fe­ne ein­fach im Büro­schrank depo­nie­ren. Viel­leicht ist der Chef damit ein­ver­stan­den, wenn er sie in einer spe­zi­el­len Box auf der Toi­let­te depo­niert. Das ist prak­ti­ka­bler. Da sich die Hilfs­mit­tel dort befin­den, wo sie gebraucht wer­den. Dar­über hin­aus ist es sinn­voll, immer Ersatz­un­ter­wä­sche und ein Des­in­fek­ti­ons­spray dabei zu haben.

Ein wei­te­res Pro­blem ist der anfal­len­de Müll durch die gebrauch­ten Win­deln. Der Fir­men­in­ha­ber kann einen spe­zi­el­len Hygie­ne-Müll­ei­mer bereit­stel­len. In die­sen kön­nen die gebrauch­ten Inkon­ti­nenz-Hilfs­mit­tel geruchs­neu­tral ent­sorgt werden.

Uri­nal­kon­do­me kön­nen in vie­len Beru­fen hilf­reich sein. Das Teil wird über den Penis gestülpt und fängt den Urin auf und lei­tet ihn zu einem Bein­beu­tel wei­ter. Die­ser trägt man unsicht­bar am Ober- oder Unterschenkel..

Unterstützung suchen und Fördermittel beantragen

Der rich­ti­ge Umgang mit Harn­in­kon­ti­nenz über­for­dert häu­fig Betrof­fe­ne und Arbeit­ge­ber. Um sofort die not­wen­di­gen Maß­nah­men in die Wege zu lei­ten, ist es rat­sam, sich früh­zei­tig Unter­stüt­zung zu suchen.
Der ers­te Ansprech­part­ner soll­te dabei der Haus­arzt oder der Uro­lo­ge sein. Die­se ver­schrei­ben Hilfs­mit­tel wie die oben erwähn­ten Uri­nal­kon­do­me. Bei man­chen For­men der Harn­in­kon­ti­nenz hel­fen Medikamente.

Hilf­reich ist ein Besuch beim Betriebs­rat. Das Sozi­al­amt und der Reha-Bera­ter wis­sen gut über För­der­mit­tel Bescheid. Liegt eine star­ke Beein­träch­ti­gung vor, stellt die zustän­di­ge Ver­sor­gungs­ver­wal­tung eine Behin­de­rung fest. Beträgt die­se 50 Pro­zent ist die Aus­stel­lung eines Schwer­be­hin­der­ten­aus­wei­ses mög­lich. Mit die­sem sind wei­te­re Rech­te ver­bun­den, unter ande­rem ein bes­se­rer Kün­di­gungs­schutz.

Für not­wen­di­ge Umbau­ar­bei­ten, Hilfs­mit­tel oder einer not­wen­di­gen Umschu­lung kann bei den Reha-Trä­gern eine Unter­stüt­zung bean­tragt wer­den. Bei den zustän­di­gen Ämtern gibt es auch die For­mu­la­re. Einen Antrag kön­nen der Chef und der Arbeit­neh­mer auch form­los stel­len. Wird die­ser abge­lehnt, lohnt sich fast immer ein Wider­spruch. Manch­mal machen es sich die Fach­be­ar­bei­ter zu ein­fach und leh­nen berech­tig­te Ansprü­che ab.

Fazit – Inkontinenz ist nicht das Ende des Berufslebens

Wenn die Harn­in­kon­ti­nenz das beruf­li­che Leben beein­flusst, muss der Betrof­fe­ne mög­lichst schnell geeig­ne­te Maß­nah­men ergrei­fen. Falls im Kol­le­gen­kreis nicht klar ist, dass man unter einer schwe­re Krank­heit lei­det, sind oft Spott und Aus­gren­zung die Fol­ge. Bevor es soweit kommt, geht der Arbeit­neh­mer bes­ser in die Offen­si­ve. Ein Gespräch mit dem Chef und den Mit­ar­bei­tern klärt die Lage. In vie­len Fäl­len kann durch ein­fa­che Maß­nah­men eine deut­li­che Erleich­te­rung erreicht werden.

Der Gang zum Arzt ist der ers­te Schritt um eine Behin­de­rung fest­stel­len zu las­sen. Ab einer Behin­de­rung von 50 Pro­zent bekommt der Pati­ent einen Schwer­be­hin­der­ten­aus­weis. Dies hat wei­te­re Erleich­te­run­gen, wie ein ver­bes­ser­ter Kün­di­gungs­schutz zur Folge.

Auf gar kei­nen Fall soll­te der Arbeit­neh­mer den Kopf in den Sand ste­cken und nichts unter­neh­men. In die­sem Fall ent­glei­tet ihm die Kon­trol­le. Im schlimms­ten Fall dro­hen Mob­bing und der Ver­lust des Arbeitsplatzes.

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