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Antrag “Schwerbehinderung” nach Prostatakrebs

Eine Schwerbehinderung liegt nicht nur vor, wenn man im Rollstuhl sitzt oder unter einer geistigen Behinderung leidet. Auch nach einer Prostatakrebs - Behandlung liegen meistens psychische oder physischen Funktionsbeeinträchtigungen vor. In diesem Ratgeber möchten wir Betroffenen den rechtliche Aspekt der Erkrankung bewusst machen und Informationen zu diesem Thema geben.

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Krebserkrankung und Schwerbehinderung

Eine Krebs­er­kran­kung wie zum Bei­spiel Pro­sta­ta­krebs ist ein Ereig­nis, das einen ein­schnei­den­den Ein­fluss auf das Leben der Betrof­fe­nen hat. Nach einer Teil­ent­fer­nung oder Ent­fer­nung der Pro­sta­ta (Pro­sta­tek­to­mie) sowie nach einer Strah­len­the­ra­pie ist die Teil­nah­me am gesell­schaft­li­chen Leben vor­über­ge­hend mas­siv erschwert.

Um die­se Nach­tei­le wenigs­tens teil­wei­se aus­zu­glei­chen, wer­den Krebs­pa­ti­en­ten mit einem Grad der Behin­de­rung (GdB) von min­des­tens 50 (50 Pro­zent) ein­ge­stuft und kön­nen einen Schwer­be­hin­der­ten­aus­weis beantragen.

Abhän­gig von dem Anga­ge­ment des Sozi­al­diens­tes der Kur­klin­kik, bzw. Reha-Kli­nik wird man sehr detail­iert über die Rech­te einer Schwer­be­hin­de­rung auf­ge­klärt. In die­sem Rat­ge­ber möch­ten wir Ihnen eini­ge Infor­ma­tio­nen an die Hand geben, damit Sie sich ein wenig inten­si­ver mit der The­ma­tik aus­ein­an­der set­zen können.

Welche Vorteile bringt der Antrag auf Schwerbehinderung?

Weit­aus mehr als nur ermä­ßig­ten Ein­tritt zu öffent­li­chen Ver­an­stal­tun­gen. Wer noch berufs­tä­tig ist, hat durch einen Schwer­be­schä­dig­ten­aus­weis zahl­rei­che Vorteile.

Ab einem GdB 50 erhal­ten die Betref­fen­den einen Zusatz­ur­laub von 1 Woche pro Kalen­der­jahr Frei­stel­lung von Mehr­ar­beit (Über­stun­den) und ver­bes­ser­ten Kün­di­gungs­schutz. Sie kön­nen vor­zei­tig ohne Abzü­ge in Alters­ren­te gehen und erhal­ten einen zusätz­li­chen Steu­er­frei­be­trag von min­des­tens 570 Euro pro Jahr.

Sind auf der Rück­sei­te des Schwer­be­hin­der­ten­aus­wei­ses Buch­sta­ben ver­merkt, erhält der Inha­ber wei­te­re Rech­te. Der Buch­sta­be G steht bei­spiels­wei­se für Geh­be­hin­dert. Der Inha­ber erhält nach dem Erwerb einer Wert­mar­ke von 80 Euro/Jahr Frei­fahrt im öffent­li­chen Nah­ver­kehr oder Rabatt bei der Kfz Steu­er. Park­erleich­te­run­gen gibt es erst ab den Merk­zei­chen aG (außer­ge­wöhn­li­che Gehbehinderung).

Wie wird der Grad der Behinderung berechnet?

Krebs­pa­ti­en­ten bekom­men auto­ma­tisch den GdB 50 für ihre Schwer­be­hin­de­rung. Wei­te­re Behin­de­run­gen wer­den eben­falls berück­sich­tigt, wenn sie nicht wei­ter als 2 Jah­re vor der Bean­tra­gung des Schwer­be­schä­dig­ten­aus­wei­ses zurück­lie­gen. Die ein­zel­nen GdB wer­den bei der Berech­nung aber nicht ein­fach addiert.

Viel­mehr berück­sich­tigt das Amt die Gesamt­si­tua­ti­on des Betrof­fe­nen. Wenn ein Krebs­pa­ti­ent bei­spiels­wei­se zusätz­lich zu sei­nem Lei­den eine Behin­de­rung von 30 hat, bedeu­tet das nicht, dass er auto­ma­tisch 80 Pro­zent bekommt. In der Pra­xis bekommt er wahr­schein­lich 60 Pro­zent. Antrag­stel­ler soll­ten zudem beach­ten, dass ein GdB nur für einen befris­te­ten Zeit­raum gilt. Bei den meisten

Krebs­er­kran­kun­gen sind es 5, bei eini­gen nur 2 Jah­re. Nach Ablauf die­ser Frist kann der Grad der Behin­de­rung her­ab­ge­stuft oder sogar ganz gestri­chen wer­den, ohne dass eine erneu­te Unter­su­chung oder Anhö­rung statt­fin­den muss.

Wo kann der Schwerbeschädigtenausweis beantragt werden?

Die Vor­ge­hens­wei­se für den »Antrag auf Schwer­be­hin­de­rung« ist in jedem Bun­des­land anders gere­gelt. In Bay­ern ist zum Bei­spiel das Ver­sor­gungs­amt zustän­dig, in ande­ren Bun­des­län­dern die Land­rats­äm­ter. Genaue Infos gibt es auf www.einfach-teilhaben.de, aber auch bei den Bür­ger­ser­vice­stel­len der Stadt oder Gemeinde.

Viel­fach bekommt man sogar bereits im Kran­ken­haus bei der Ent­las­sung einen Antrag auf einen Schwer­be­schä­dig­ten­aus­weis mit. Gute Reha Kli­ni­ken gehen sogar noch einen Schritt wei­ter. Sie fül­len die Anträ­ge für ihre Pati­en­ten aus, so dass die­se sie nur noch unter­schrei­ben müs­sen und sen­den die For­mu­la­re dann an die zustän­di­ge Behörde.

Worauf sollte beim Antrag geachtet werden?

Betrof­fe­ne sind gut bera­ten, dem Schwer­be­hin­de­rungs- Antrag so vie­le Befun­de wie mög­lich bei­zu­le­gen. Das sind bei­spiels­wei­se Arzt­brie­fe vom Kran­ken­haus, Befun­de des behan­deln­den Arz­tes, Labor­er­geb­nis­se, his­to­lo­gi­sche Befun­de, Attes­te, kurz­um alle medi­zi­ni­schen Unter­la­gen, die zu den Erkran­kun­gen vor­lie­gen, für die ein GdB bean­tragt wird.

Die Ent­schei­dung über den GdB wird von Men­schen gefällt, die den Antrag­stel­ler nie per­sön­lich gese­hen haben. Sie fäl­len ihre Ent­schei­dun­gen nur auf der Basis der Akten­la­ge. Wer mög­lichst vie­le Doku­men­te bei­fügt, ver­kürzt den Pro­zess der Bear­bei­tung, denn er erspart es dem Amt, die Unter­la­gen von den behan­deln­den Ärz­ten anzufordern.

Außer­dem erfährt man nie, wel­che Unter­la­gen die Ärz­te ein­sen­den und wel­che nicht. Wenn der Antrag ein­ge­gan­gen ist, erhält der Antrag­stel­ler eine schrift­li­che Bestä­ti­gung. Gleich­zei­tig wird er auf­ge­for­dert, bio­me­tri­sche Fotos für den Schwer­be­schä­dig­ten­aus­weis einzusenden.
Gegen den Bescheid kann unter Wah­rung der gesetz­li­chen Frist Wider­spruch ein­ge­legt werden.

Nützliche Tipps für die Bentragung

Antrag­stel­ler soll­ten nie­mals ori­gi­na­le Arzt­brie­fe oder Befun­de sen­den, son­dern immer nur Kopien. Selbst heu­te kann es immer noch pas­sie­ren, das Post nie beim Emp­fän­ger ankommt. Es ist sehr hilf­reich, wenn der Antrag­stel­ler auf einem bei­geleg­ten Papier schil­dert, was sei­ne kon­kre­ten gesund­heit­li­chen Pro­ble­me sind und in wel­cher Hin­sicht er sich von einem gleich­alt­ri­gen Men­schen unter­schei­det, der die­se Pro­ble­me nicht hat.

Zuvor emp­fiehlt sich eine umfas­sen­de Rück­spra­che mit dem behan­deln­den Arzt.
Die Bear­bei­tung des Antrags dau­ert meh­re­re Wochen.

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