Antrag “Schwerbehinderung” nach Prostatakrebs
Eine Schwerbehinderung liegt nicht nur vor, wenn man im Rollstuhl sitzt oder unter einer geistigen Behinderung leidet. Auch nach einer Prostatakrebs - Behandlung liegen meistens psychische oder physischen Funktionsbeeinträchtigungen vor. In diesem Ratgeber möchten wir Betroffenen den rechtliche Aspekt der Erkrankung bewusst machen und Informationen zu diesem Thema geben.
Krebserkrankung und Schwerbehinderung
Eine Krebserkrankung wie zum Beispiel Prostatakrebs ist ein Ereignis, das einen einschneidenden Einfluss auf das Leben der Betroffenen hat. Nach einer Teilentfernung oder Entfernung der Prostata (Prostatektomie) sowie nach einer Strahlentherapie ist die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben vorübergehend massiv erschwert.
Um diese Nachteile wenigstens teilweise auszugleichen, werden Krebspatienten mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 (50 Prozent) eingestuft und können einen Schwerbehindertenausweis beantragen.
Abhängig von dem Angagement des Sozialdienstes der Kurklinkik, bzw. Reha-Klinik wird man sehr detailiert über die Rechte einer Schwerbehinderung aufgeklärt. In diesem Ratgeber möchten wir Ihnen einige Informationen an die Hand geben, damit Sie sich ein wenig intensiver mit der Thematik auseinander setzen können.
Welche Vorteile bringt der Antrag auf Schwerbehinderung?
Weitaus mehr als nur ermäßigten Eintritt zu öffentlichen Veranstaltungen. Wer noch berufstätig ist, hat durch einen Schwerbeschädigtenausweis zahlreiche Vorteile.
Ab einem GdB 50 erhalten die Betreffenden einen Zusatzurlaub von 1 Woche pro Kalenderjahr Freistellung von Mehrarbeit (Überstunden) und verbesserten Kündigungsschutz. Sie können vorzeitig ohne Abzüge in Altersrente gehen und erhalten einen zusätzlichen Steuerfreibetrag von mindestens 570 Euro pro Jahr.
Sind auf der Rückseite des Schwerbehindertenausweises Buchstaben vermerkt, erhält der Inhaber weitere Rechte. Der Buchstabe G steht beispielsweise für Gehbehindert. Der Inhaber erhält nach dem Erwerb einer Wertmarke von 80 Euro/Jahr Freifahrt im öffentlichen Nahverkehr oder Rabatt bei der Kfz Steuer. Parkerleichterungen gibt es erst ab den Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung).
Wie wird der Grad der Behinderung berechnet?
Krebspatienten bekommen automatisch den GdB 50 für ihre Schwerbehinderung. Weitere Behinderungen werden ebenfalls berücksichtigt, wenn sie nicht weiter als 2 Jahre vor der Beantragung des Schwerbeschädigtenausweises zurückliegen. Die einzelnen GdB werden bei der Berechnung aber nicht einfach addiert.
Vielmehr berücksichtigt das Amt die Gesamtsituation des Betroffenen. Wenn ein Krebspatient beispielsweise zusätzlich zu seinem Leiden eine Behinderung von 30 hat, bedeutet das nicht, dass er automatisch 80 Prozent bekommt. In der Praxis bekommt er wahrscheinlich 60 Prozent. Antragsteller sollten zudem beachten, dass ein GdB nur für einen befristeten Zeitraum gilt. Bei den meisten
Krebserkrankungen sind es 5, bei einigen nur 2 Jahre. Nach Ablauf dieser Frist kann der Grad der Behinderung herabgestuft oder sogar ganz gestrichen werden, ohne dass eine erneute Untersuchung oder Anhörung stattfinden muss.
Wo kann der Schwerbeschädigtenausweis beantragt werden?
Die Vorgehensweise für den »Antrag auf Schwerbehinderung« ist in jedem Bundesland anders geregelt. In Bayern ist zum Beispiel das Versorgungsamt zuständig, in anderen Bundesländern die Landratsämter. Genaue Infos gibt es auf www.einfach-teilhaben.de, aber auch bei den Bürgerservicestellen der Stadt oder Gemeinde.
Vielfach bekommt man sogar bereits im Krankenhaus bei der Entlassung einen Antrag auf einen Schwerbeschädigtenausweis mit. Gute Reha Kliniken gehen sogar noch einen Schritt weiter. Sie füllen die Anträge für ihre Patienten aus, so dass diese sie nur noch unterschreiben müssen und senden die Formulare dann an die zuständige Behörde.
Worauf sollte beim Antrag geachtet werden?
Betroffene sind gut beraten, dem Schwerbehinderungs- Antrag so viele Befunde wie möglich beizulegen. Das sind beispielsweise Arztbriefe vom Krankenhaus, Befunde des behandelnden Arztes, Laborergebnisse, histologische Befunde, Atteste, kurzum alle medizinischen Unterlagen, die zu den Erkrankungen vorliegen, für die ein GdB beantragt wird.
Die Entscheidung über den GdB wird von Menschen gefällt, die den Antragsteller nie persönlich gesehen haben. Sie fällen ihre Entscheidungen nur auf der Basis der Aktenlage. Wer möglichst viele Dokumente beifügt, verkürzt den Prozess der Bearbeitung, denn er erspart es dem Amt, die Unterlagen von den behandelnden Ärzten anzufordern.
Außerdem erfährt man nie, welche Unterlagen die Ärzte einsenden und welche nicht. Wenn der Antrag eingegangen ist, erhält der Antragsteller eine schriftliche Bestätigung. Gleichzeitig wird er aufgefordert, biometrische Fotos für den Schwerbeschädigtenausweis einzusenden.
Gegen den Bescheid kann unter Wahrung der gesetzlichen Frist Widerspruch eingelegt werden.
Nützliche Tipps für die Bentragung
Antragsteller sollten niemals originale Arztbriefe oder Befunde senden, sondern immer nur Kopien. Selbst heute kann es immer noch passieren, das Post nie beim Empfänger ankommt. Es ist sehr hilfreich, wenn der Antragsteller auf einem beigelegten Papier schildert, was seine konkreten gesundheitlichen Probleme sind und in welcher Hinsicht er sich von einem gleichaltrigen Menschen unterscheidet, der diese Probleme nicht hat.
Zuvor empfiehlt sich eine umfassende Rücksprache mit dem behandelnden Arzt.
Die Bearbeitung des Antrags dauert mehrere Wochen.