Inkontinenzprodukte: Was zahlt die Krankenkasse?
Patienten, die von Harninkontinenz betroffen sind, merken schnell wie teuer es ist, mehrmals am Tag Inkontinenzmaterial zu kaufen. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten zu einem bestimmten Teil und unter bestimmten Voraussetzungen. Erfahren Sie hier, was die gesetzliche Krankenversicherung bezahlt und was man beachten sollte.
Zuschüsse der Krankenkasse bei Inkontinenzartikeln
Wer an Inkontinenz leidet, ist nicht nur einer großen psychischen Belastung ausgesetzt, sondern merkt auch, dass Harn-Inkontinenz schnell teuer werden kann. Eine Packung Inkontinenz Pants, Inhalt 12 Stück, kosten im Drogeriemarkt durchschnittlich um die 8 Euro. Viele Patienten benötigen 6 oder mehr Pants am Tag. Das würde pro Monat mehr als 120 Euro für die Versorgung mit Inkontinenzprodukten bedeuten.
In diesem Beitrag möchten wir Ihnen, als selbst betroffene Person mitteilen, wie man sich die Kosten für aufsaugenes Inkontinenzmaterial vollständig oder zumindest teilweise erstatten lassen kann.
Bitte schreiben Sie unter diesem Ratgeber Text Ihre eigenen Erfahrungen und ggf. Tipps und Tricks für die Kostenerstattung bei der Krankenversicherung.
Übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten?
Welche Kosten die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt, lässt sich nicht so einfach beantworten. Grundsätzlich besteht zwar bei Harninkontinenz ein Anspruch auf Versorgung mit aufsaugenden Hilfsmitteln, dieser ist aber an bestimmte Bedingungen geknüpft.
Zum einen muss das Bestehen einer Harn-Inkontinenz erst einmal nachgewiesen worden sein. Hilfsmittel werden verordnet, wenn der Patient mindestens eine mittelschwere Harn-Inkontinenz hat. Dieser Zustand wird durch einen unkontrollierten Harnabgang von mindestens 100 – 200 ml innerhalb von 4 Stunden definiert.
Die Krankenkassen bezahlen Slips, Pants, Vorlagen, Fixierhosen und Einlagen, allerdings mit einer ganzen Reihe von Beschränkungen.
Wie sieht die Versorgung mit aufsaugenden Hilfsmitteln aus?
Wer an einer stationären Reha Maßnahme teilnimmt, muss sich über die Versorgung mit Inkontinenzprodukten keine Sorgen machen.
In der Regel gehen die Patienten einfach zur Schwesternstation und bekommen soviel Produkte wie Sie benötigen. In Reha Kliniken werden hochwertige Produkte, unter anderem von Hartmann (MoliCare) verwendet.
Zu Hause sieht die Sache leider nicht so gut aus. Laut Gesetz müssen die Krankenkassen zwar die Grundversorgung mit aufsaugenden Inkontinenzprodukten gewährleisten, dafür wenden sie aber sehr unterschiedliche Geldbeträge auf.
In den meisten Fällen zahlen die Krankenkassen eine Monatspauschale zwischen 16 – 35 Euro pro Patient. Wer keine Befreiung von der Zuzahlung besitzt, muss pro Monat Eigenanteil beisteuern.
Patienten, die eine anerkannte Pflegestufe besitzen, sind besser dran. Sie dürfen pro Monat bis zu 40 Euro für Hilfsmittel ausgeben.
Um über die Krankenkasse Inkontinenzprodukte zu beziehen, muss entweder das Krankenhaus oder der behandelnde Arzt eine Dauerverordnung über aufsaugende Inkontinenzartikel ausstellen. Diese gilt von 3 bis maximal 12 Monaten.
Kann man kaufen, was man will?
Leider ist das nicht der Fall. Fast alle Krankenkassen haben Verträge mit Lieferanten oder Sanitätshäusern und zwingen ihre Mitglieder, Inkontinenzprodukte ausschließlich bei diesen Vertragspartnern zu kaufen.
Zu Beginn der Versorgung nimmt der Lieferant telefonisch Kontakt auf, fragt nach der benötigten Größe, dem Grad der Inkontinenz und dem Tagesbedarf an Vorlagen. Danach sendet er ein kostenloses Musterpaket mit verschiedenen Produkten und den Vertragsunterlagen. Typischerweise hat man die Wahl zwischen teuren und billigen Pants verschiedener Hersteller sowie Vorlagen und Fixierhosen.
Weil sie bequemer anzuziehen und zu tragen sind, erfreuen sich Inkontinenzpants bei den Patienten großer Beliebtheit. Andererseits sind sie jedoch teurer als Vorlagen. Wer trotzdem auf Pants besteht, muss dafür eine Zuzahlung leisten.
Je höherwertiger und teurer das Produkt, um so höher fällt die Zuzahlung aus. Vorlagen und Fixierhosen und andere günstige Produkte sind dagegen von der Zuzahlung befreit.
Kann man Inkontinenzprodukte selbst kaufen?
Selbstverständlich kann jede von Inkontinenz betroffene Person auch Inkontinenzprodukte auf dem freien Markt kaufen. Die Krankenkasse wird ihre Mitglieder nicht daran hindern.
Allerdings müssen die Betreffenden damit rechnen, auf den Kosten sitzen zu bleiben. Das trifft zumindest dann zu, wenn sie dazu “genötigt” wurden, einen Exklusiv- Vertrag mit einem bestimmten Lieferanten zu unterzeichnen.
Die Option “Inkontinenzmaterial aus eigener Tasche” zu kaufen ist durchaus empfehlenswert, wenn man sowieso nicht viele Inkontinenzprodukte benötigt. Man hat dann die freie Auswahl und kann mehr auf die Qualität als den Preis achten.
Was sollte man beachten?
In vielen Kliniken lässt die Information der Patienten über die Versorgung mit Inkontinenzprodukte sehr zu wünschen übrig. Selbst viele Ärzte kommen von sich aus nicht auf das Thema zu sprechen. Sollte da nichts kommen, muss es von sich aus ansprechen und den Arzt bitten, ein entsprechendes Rezept auszustellen.
Aufgrund mangelnder Beratung gibt es immer noch Patienten, die sich Inkontinenzprodukte entweder aus Unkenntnis oder aus falscher Scham selbst kaufen. Vorbildliche Krankenhäuser geben ihren Patienten bei der Entlassung nicht nur ein Rezept, sondern auch einen guten Vorrat an Vorlagen mit auf den Weg.
Wer sich seine Inkontinenzartikel selbst kauft, bestellt sie am besten in Onlineshops oder Versandapotheken. Auch Drogeriemärkte führen Inkontinenzprodukte in ihrem Sortiment, es handelt sich jedoch um keine Spitzenprodukte.
Der Kauf in Apotheken oder Sanitätshäusern empfiehlt sich nur, wenn man ein Rezept hat und die betreffende Apotheke oder Sanitätshaus mit der Krankenkasse zusammenarbeiten. Ohne Rezept sind die Produkte dort zu teuer.
Solange noch kein Vertrag unterzeichnet worden ist, sollte man die Kassenbons auf jeden Fall aufheben und an die Krankenkasse einsenden. Mit etwas Glück und Hartnäckigkeit bekommt man zumindest einen Teil der Kosten erstattet.
Fazit: Inkontinenz-Produkte auf Rezept sind ein Glücksspiel
Man hat trotz der Neugestaltung der neuen Heil- und Hilfsmittelgesetzes zur Versorgung mit Inkontinenzprodukten im März 2017 das Gefühl, dass das Thema “Inkontinenzversorgung” für gesetzliche Krankenkassen ein ungeliebtes Stiefkind ist.
Es gibt keine einheitlichen Richtlinien und jede Krankenkasse entscheidet anders, ob und wie hoch eine Kostenerstattung gewährt wird.
Wenn Sie eine optimale Inkontinenzlösung gefunden haben, sollten Sie in jedem Fall mit fachlich plausiblen Schreiben hartnäckig bleiben. Welche Produkte gut sind, finden Sie in unserer Rubrik Inkontinenzprodukte Testberichte.
Wenn Sie einen guten Arzt haben, unterstützt er Sie dabei, dass Sie hochwertiges Inkontinenzmaterial bekommen und Sie zumindest teilweise die Kosten erstattet bekommen.