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Inkontinenzprodukte: Was zahlt die Krankenkasse?

Patienten, die von Harninkontinenz betroffen sind, merken schnell wie teuer es ist, mehrmals am Tag Inkontinenzmaterial zu kaufen. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten zu einem bestimmten Teil und unter bestimmten Voraussetzungen. Erfahren Sie hier, was die gesetzliche Krankenversicherung bezahlt und was man beachten sollte.

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Zuschüsse der Krankenkasse bei Inkontinenzartikeln

Wer an Inkon­ti­nenz lei­det, ist nicht nur einer gro­ßen psy­chi­schen Belas­tung aus­ge­setzt, son­dern merkt auch, dass Harn-Inkon­ti­nenz schnell teu­er wer­den kann. Eine Packung Inkon­ti­nenz Pants, Inhalt 12 Stück, kos­ten im Dro­ge­rie­markt durch­schnitt­lich um die 8 Euro. Vie­le Pati­en­ten benö­ti­gen 6 oder mehr Pants am Tag. Das wür­de pro Monat mehr als 120 Euro für die Ver­sor­gung mit Inkon­ti­nenz­pro­duk­ten bedeuten.

In die­sem Bei­trag möch­ten wir Ihnen, als selbst betrof­fe­ne Per­son mit­tei­len, wie man sich die Kos­ten für auf­sau­ge­nes Inkon­ti­nenz­ma­te­ri­al voll­stän­dig oder zumin­dest teil­wei­se erstat­ten las­sen kann.

Bit­te schrei­ben Sie unter die­sem Rat­ge­ber Text Ihre eige­nen Erfah­run­gen und ggf. Tipps und Tricks für die Kos­ten­er­stat­tung bei der Krankenversicherung.

Übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten?

Wel­che Kos­ten die gesetz­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung (GKV) über­nimmt, lässt sich nicht so ein­fach beant­wor­ten. Grund­sätz­lich besteht zwar bei Harn­in­kon­ti­nenz ein Anspruch auf Ver­sor­gung mit auf­sau­gen­den Hilfs­mit­teln, die­ser ist aber an bestimm­te Bedin­gun­gen geknüpft.

Zum einen muss das Bestehen einer Harn-Inkon­ti­nenz erst ein­mal nach­ge­wie­sen wor­den sein. Hilfs­mit­tel wer­den ver­ord­net, wenn der Pati­ent min­des­tens eine mit­tel­schwe­re Harn-Inkon­ti­nenz hat. Die­ser Zustand wird durch einen unkon­trol­lier­ten Harn­ab­gang von min­des­tens 100 – 200 ml inner­halb von 4 Stun­den definiert.

Die Kran­ken­kas­sen bezah­len Slips, Pants, Vor­la­gen, Fixier­ho­sen und Ein­la­gen, aller­dings mit einer gan­zen Rei­he von Beschränkungen.

Wie sieht die Versorgung mit aufsaugenden Hilfsmitteln aus?

Wer an einer sta­tio­nä­ren Reha Maß­nah­me teil­nimmt, muss sich über die Ver­sor­gung mit Inkon­ti­nenz­pro­duk­ten kei­ne Sor­gen machen.

In der Regel gehen die Pati­en­ten ein­fach zur Schwes­tern­sta­ti­on und bekom­men soviel Pro­duk­te wie Sie benö­ti­gen. In Reha Kli­ni­ken wer­den hoch­wer­ti­ge Pro­duk­te, unter ande­rem von Hart­mann (Moli­Ca­re) verwendet.

Zu Hau­se sieht die Sache lei­der nicht so gut aus. Laut Gesetz müs­sen die Kran­ken­kas­sen zwar die Grund­ver­sor­gung mit auf­sau­gen­den Inkon­ti­nenz­pro­duk­ten gewähr­leis­ten, dafür wen­den sie aber sehr unter­schied­li­che Geld­be­trä­ge auf.

In den meis­ten Fäl­len zah­len die Kran­ken­kas­sen eine Monats­pau­scha­le zwi­schen 16 – 35 Euro pro Pati­ent. Wer kei­ne Befrei­ung von der Zuzah­lung besitzt, muss pro Monat Eigen­an­teil beisteuern.

Pati­en­ten, die eine aner­kann­te Pfle­ge­stu­fe besit­zen, sind bes­ser dran. Sie dür­fen pro Monat bis zu 40 Euro für Hilfs­mit­tel ausgeben.

Um über die Kran­ken­kas­se Inkon­ti­nenz­pro­duk­te zu bezie­hen, muss ent­we­der das Kran­ken­haus oder der behan­deln­de Arzt eine Dau­er­ver­ord­nung über auf­sau­gen­de Inkon­ti­nenz­ar­ti­kel aus­stel­len. Die­se gilt von 3 bis maxi­mal 12 Monaten.

Kann man kaufen, was man will?

Lei­der ist das nicht der Fall. Fast alle Kran­ken­kas­sen haben Ver­trä­ge mit Lie­fe­ran­ten oder Sani­täts­häu­sern und zwin­gen ihre Mit­glie­der, Inkon­ti­nenz­pro­duk­te aus­schließ­lich bei die­sen Ver­trags­part­nern zu kaufen.

Zu Beginn der Ver­sor­gung nimmt der Lie­fe­rant tele­fo­nisch Kon­takt auf, fragt nach der benö­tig­ten Grö­ße, dem Grad der Inkon­ti­nenz und dem Tages­be­darf an Vor­la­gen. Danach sen­det er ein kos­ten­lo­ses Mus­ter­pa­ket mit ver­schie­de­nen Pro­duk­ten und den Ver­trags­un­ter­la­gen. Typi­scher­wei­se hat man die Wahl zwi­schen teu­ren und bil­li­gen Pants ver­schie­de­ner Her­stel­ler sowie Vor­la­gen und Fixierhosen.

Weil sie beque­mer anzu­zie­hen und zu tra­gen sind, erfreu­en sich Inkon­ti­nenz­pants bei den Pati­en­ten gro­ßer Beliebt­heit. Ande­rer­seits sind sie jedoch teu­rer als Vor­la­gen. Wer trotz­dem auf Pants besteht, muss dafür eine Zuzah­lung leisten.

Je höher­wer­ti­ger und teu­rer das Pro­dukt, um so höher fällt die Zuzah­lung aus. Vor­la­gen und Fixier­ho­sen und ande­re güns­ti­ge Pro­duk­te sind dage­gen von der Zuzah­lung befreit.

Kann man Inkontinenzprodukte selbst kaufen?

Selbst­ver­ständ­lich kann jede von Inkon­ti­nenz betrof­fe­ne Per­son auch Inkon­ti­nenz­pro­duk­te auf dem frei­en Markt kau­fen. Die Kran­ken­kas­se wird ihre Mit­glie­der nicht dar­an hindern.

Aller­dings müs­sen die Betref­fen­den damit rech­nen, auf den Kos­ten sit­zen zu blei­ben. Das trifft zumin­dest dann zu, wenn sie dazu “genö­tigt” wur­den, einen Exklu­siv- Ver­trag mit einem bestimm­ten Lie­fe­ran­ten zu unterzeichnen.

Die Opti­on “Inkon­ti­nenz­ma­te­ri­al aus eige­ner Tasche” zu kau­fen ist durch­aus emp­feh­lens­wert, wenn man sowie­so nicht vie­le Inkon­ti­nenz­pro­duk­te benö­tigt. Man hat dann die freie Aus­wahl und kann mehr auf die Qua­li­tät als den Preis achten.

Was sollte man beachten?

In vie­len Kli­ni­ken lässt die Infor­ma­ti­on der Pati­en­ten über die Ver­sor­gung mit Inkon­ti­nenz­pro­duk­te sehr zu wün­schen übrig. Selbst vie­le Ärz­te kom­men von sich aus nicht auf das The­ma zu spre­chen. Soll­te da nichts kom­men, muss es von sich aus anspre­chen und den Arzt bit­ten, ein ent­spre­chen­des Rezept auszustellen.

Auf­grund man­geln­der Bera­tung gibt es immer noch Pati­en­ten, die sich Inkon­ti­nenz­pro­duk­te ent­we­der aus Unkennt­nis oder aus fal­scher Scham selbst kau­fen. Vor­bild­li­che Kran­ken­häu­ser geben ihren Pati­en­ten bei der Ent­las­sung nicht nur ein Rezept, son­dern auch einen guten Vor­rat an Vor­la­gen mit auf den Weg.

Wer sich sei­ne Inkon­ti­nenz­ar­ti­kel selbst kauft, bestellt sie am bes­ten in Online­shops oder Ver­sand­apo­the­ken. Auch Dro­ge­rie­märk­te füh­ren Inkon­ti­nenz­pro­duk­te in ihrem Sor­ti­ment, es han­delt sich jedoch um kei­ne Spitzenprodukte.

Der Kauf in Apo­the­ken oder Sani­täts­häu­sern emp­fiehlt sich nur, wenn man ein Rezept hat und die betref­fen­de Apo­the­ke oder Sani­täts­haus mit der Kran­ken­kas­se zusam­men­ar­bei­ten. Ohne Rezept sind die Pro­duk­te dort zu teuer.

Solan­ge noch kein Ver­trag unter­zeich­net wor­den ist, soll­te man die Kas­sen­bons auf jeden Fall auf­he­ben und an die Kran­ken­kas­se ein­sen­den. Mit etwas Glück und Hart­nä­ckig­keit bekommt man zumin­dest einen Teil der Kos­ten erstattet.

Fazit: Inkontinenz-Produkte auf Rezept sind ein Glücksspiel

Man hat trotz der Neu­ge­stal­tung der neu­en Heil- und Hilfs­mit­tel­ge­set­zes zur Ver­sor­gung mit Inkon­ti­nenz­pro­duk­ten im März 2017 das Gefühl, dass das The­ma “Inkon­ti­nenz­ver­sor­gung” für gesetz­li­che Kran­ken­kas­sen ein unge­lieb­tes Stief­kind ist.

Es gibt kei­ne ein­heit­li­chen Richt­li­ni­en und jede Kran­ken­kas­se ent­schei­det anders, ob und wie hoch eine Kos­ten­er­stat­tung gewährt wird.

Wenn Sie eine opti­ma­le Inkon­ti­nenz­lö­sung gefun­den haben, soll­ten Sie in jedem Fall mit fach­lich plau­si­blen Schrei­ben hart­nä­ckig blei­ben. Wel­che Pro­duk­te gut sind, fin­den Sie in unse­rer Rubrik Inkon­ti­nenz­pro­duk­te Test­be­rich­te.

Wenn Sie einen guten Arzt haben, unter­stützt er Sie dabei, dass Sie hoch­wer­ti­ges Inkon­ti­nenz­ma­te­ri­al bekom­men und Sie zumin­dest teil­wei­se die Kos­ten erstat­tet bekommen.

Weitere Quellen

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